deutscher Jurist und Politiker; FDP; Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 1969-1983; befürwortete strenge deutsche Normen für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
* 1. Juni 1923 Wuppertal
† 19. September 1989 Salers (Frankreich)
Herkunft
Günter Hartkopf war der Sohn eines Zolloberinspektors und gebürtig aus Wuppertal-Elberfeld.
Ausbildung
Er besuchte die höhere Schule in Düsseldorf (Abitur 1941) und leistete anschließend Kriegsdienst bei einer technischen Marineabteilung, zuletzt als Oberleutnant der Reserve und Batteriechef. Nach Kriegsende und Entlassung studierte H. von 1945-49 Jura in Göttingen und arbeitete 1949-52 als Referendar im juristischen Vorbereitungsdienst.
Wirken
Nach der Assessorprüfung arbeitete er von 1953-57 als Assessor und Regierungsrat im Bereich der Oberfinanzdirektion und Referent für regionale und sektorale Strukturpolitik im Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. 1962-63 leitete er als Ministerialrat das Ministerbüro im Bundesfinanzministerium, 1963-69 ist er Senatsdirektor für Bundesangelegenheiten des Landes Berlin in Bonn gewesen. Politisch schloß er sich 1958 der FDP an.
Im Okt. 1969 wurde er beamteter Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, das zunächst bis Mai 1974 von Hans-Dietrich Genscher (F.D.P.) geführt wurde. Er war - und blieb - zuständig für Personalfragen, allgemeines Dienstrecht und Umweltschutz, wobei sein ökologisches Engagement ihn mit der Zeit bekannt werden ließ. Er blieb Staatssekretär auch in der Mitte 1974 gebildeten Regierung Helmut Schmidt, in der ...